Unsere Chronik
Es war einmal…
… ein Gutsbesitzer mit Namen Theodor Zachau, welcher aufgrund der Polizeiordnung vom 20. September 1892 zum Brandmeister ernannt und als Organ der Polizeibehörde in Gemäßigkeit des §4 Absatz 2 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 bestätigt wurde. Sein rechtmäßiger Stellvertreter wurde der Maurermeister Dockhorn.
Bereits vor knapp 150 Jahren existierte in Barleben eine Armbindenformation, so wird in alten Schriften geschrieben. Diese war jedoch weder Reglementiert, noch von staatlicher Stelle kontrolliert und angeleitet. Ob nun beim Brand von 1855! diese Armbindenformation zum Einsatz kam ist stark anzunehmen, wenn es auch im Mitteilungsblatt der Regierung nicht eindeutig bestätigt wird.
“Am 15. des Monats, abends 8 Uhr, brannte in Barleben eine mit Korn angefüllte Scheune total nieder. Die Scheune war Eigentum einer hier wohnenden Witwe, das Korn gehörte verschiedenen weniger bemittelten Leuten. Die Entstehung des Brandes soll durch den siebenjährigen Sohn der Witwe bei Spielereien und Anzünden von “Pumtkielen” zum Rauche herbeigeführt worden sein. Ein größeres Unglück ist durch schnelle Hülfe und Windstille an diesem Abend verhütet worden.” (Amtliche Meldung aus dem Jahre 1855)
Zirka 35 Jahre nach dem geschilderten Brand hat sich im Dorf dann eine unter staatlicher Aufsicht stehende und nach vorgegebenen Reglementierungen funktionierende Freiwillige Uniformierte Truppe entwickelt zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger.
In der Meldung der Regierung heißt es wie folgt:
“In Barleben sind aufgrund der Polizeiordnung am 20. September 1892 der Gutsbesitzer Zahau daselbst zum Brandmeister und der Maurermeister Dochhorn daselbst zum stellvertretenden Brandmeister ernannt und als Organ der Polzeibehörde bestätigt worden.”
Die Löschgeräte der Wehr wurden in einem unzureichenden kleinen Spritzenhaus, das sich an der Toreinfahrt zum Gasthof “Schwarzen Adler” befand, untergebracht.
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